Übungsleiter-Service
Unsere ehrenamtlichen Übungsleiter, Abteilungsleiter und Helfer leisten wertvolle Arbeit für den TSV Bardowick und bringen Bewegung in das Leben unserer Mitglieder. Die Übungsleiter sind das Herzstück unseres Vereins. Wir bedanken uns bei allen Übungsleitern, Betreuern und Helfern – Dankeschön an euch, dass ihr euch für den TSV Bardowick engagiert!
Auf dieser Seite finden die Übungsleiter-innen viele Informationen, die für die Vereinstätigkeit relevant sind. Zum einen wichtige, vereinsweit geltende Regelungen für alle Übungsleiter. Zum anderen die wichtigsten Dokumente für den Sportbetrieb zum herunterladen und der Möglichkeit, diese auf dem eigenen Rechner elektronisch auszufüllen. Darüber hinaus gibt es Antworten zu regelmäßig aufkommenden Fragestellungen. Diese können unter FAQ (Frequently Asked Questions) nachgeschlagen werden.
Basis-Regelungen zum allgemeinen Übungsbetrieb
Teilnehmerlisten
Alle ÜbungsleiterInnen (ÜL) müssen zweimal jährlich, und zwar spätestens zum 1. April und zum 1. Oktober, eine Liste der Teilnehmer/innen ihrer Kurse / Mannschaften bei der Geschäftsstelle einreichen.
Mitgliedschaft im Verein
Alle, die im TSV Bardowick Sport treiben, müssen im Verein angemeldet sein. Sonderregelung: Nichtmitglieder mit 10er-Karten der Abteilung Gesundheit & Fitness.
Übungsleiter-Vergütungen (pro Übungsstunde)
ÜL ohne Lizenz 6,00 €
ÜL mit C-Lizenz 10,00 €
ÜL mit B-Lizenz sowie examinierte SportlehrerInnen 15,00 €.
Mit Gruppen ab einer Größe von 12 Teilnehmern können zwei ÜL arbeiten. In diesem Fall wird der/die erste ÜL nach Qualifikation bezahlt, für den/die zweite/n ÜL steht das Entgelt für ÜL ohne Lizenz zur Verfügung.
Übungsleiter-Abrechnungen
Es können die geleisteten Übungsstunden abgerechnet werden, nicht jedoch die Begleitung der Wettkämpfe / Spiele. Auch Vor- und Nachbereitungszeiten können nicht abgerechnet werden. ÜL reichen mindestens zum Ende eines jeden Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September, 23. Dezember) ihre Abrechnung auf dem Formular „Nachweis der Übungsleiterstunden“ bei der Geschäftsstelle ein. Die Abrechnungen können auch monatlich erfolgen. Das Formular kann ebenfalls von der Internet-Seite des TSV Bardowick heruntergeladen werden. Besonders wichtig ist das rechtzeitige Einreichen der Abrechnung des 4. Quartals wegen der Jahresabschluss-Arbeiten unserer Buchhaltung. Abrechnungen, die nach dem 23.12. eines Jahres eingereicht werden, werden nicht mehr erstattet.
Lizenz-Nachweis
Die ÜL sind verpflichtet, selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie ihre Lizenzen rechtzeitig erneuern lassen und in der Geschäftsstelle einen geeigneten Nachweis dafür (Fotokopie) vorlegen. Der späteste Termin dafür ist der 23.12. des Jahres, in dem die Lizenzverlängerung fällig wurde. Erlischt eine Lizenz, wird das ÜL Entgelt angepasst
Spenden
Sämtliche Spenden aller Abteilungen müssen über das laufende Konto des TSV Bardowick abgewickelt werden ( IBAN DE41240501100005005145). Nur unter dieser Voraussetzung ist die Ausstellung von Spendenbescheinigungen möglich. Selbstverständlich können die Abteilungen über das gespendete Geld gegen Rechnung auch wieder verfügen.
Abteilungseigene Konten
oder Kassen sind nicht gestattet.
Start und Meldegelder
Start und Meldegelder für vereinsinterne Veranstaltungen werden nicht erstattet.
Verhalten bei Unfällen
Falls es während des Trainings oder eines Wettkampfs zu einem Unfall oder einer Verletzung kommt, muss dies unverzüglich unserer Versicherung gemeldet werden (Haftung im Falle eines bleibenden Folgeschadens). Die betroffenen SportlerInnen oder ihre Eltern wenden sich dazu bitte an die Geschäftsstelle. Es ist Pflicht der ÜbungsleiterInnen, die Betroffenen auf dieses Vorgehen hinzuweisen.
Fahrtkosten-Erstattung
Anträge auf Fahrtkosten-Erstattung können mit den Übungsleiter-Abrechnungen, spätestens bis zum 23.12. jedes Jahres eingereicht werden.
Folgende Beträge werden erstattet:
- Kinder/Jugendliche 0,15 €/km;
- Erwachsene 0,10 €/km. Erwachsene übernehmen die Kosten für die ersten 100 km selbst.
- Erstattungsfähig sind nur Fahrten zu Punktspielen und zu Meisterschaften.
Maximal können abgerechnet werden:
- 2 PKWs bei 5er Mannschaften
- 3 PKWs bei 7er Mannschaften
- 4 PKWs bei 11er Mannschaften
Über die folgenden Schaltflächen können die passenden Dokumente heruntergeladen werden.
Fahrtkostenabrechnung für Übungsleiter (mit Excel auf eigenem Rechner ausfüllbar; Online-Unterstützung)
Fahrtkostenabrechnung für Übungsleiter (zum Lesen / Ausdrucken des Dokuments mit Adobe Acrobat Reader)