Übungsleiter-Service
Unsere ehrenamtlichen Übungsleiter, Abteilungsleiter und Helfer leisten wertvolle Arbeit für den TSV Bardowick und bringen Bewegung in das Leben unserer Mitglieder. Die Übungsleiter sind das Herzstück unseres Vereins. Wir bedanken uns bei allen Übungsleitern, Betreuern und Helfern – Dankeschön an euch, dass ihr euch für den TSV Bardowick engagiert!
Auf dieser Seite finden die Übungsleiter-innen viele Informationen, die für die Vereinstätigkeit relevant sind. Zum einen wichtige, vereinsweit geltende Regelungen für alle Übungsleiter. Zum anderen die wichtigsten Dokumente für den Sportbetrieb zum herunterladen und der Möglichkeit, diese auf dem eigenen Rechner elektronisch auszufüllen. Darüber hinaus gibt es Antworten zu regelmäßig aufkommenden Fragestellungen.
Klickt auf die nachfolgend aufgeführten Überschriften, um weitere Details zu erhalten.
Basis-Regelungen zum allgemeinen Übungsbetrieb
Teilnehmerlisten
Alle ÜbungsleiterInnen (ÜL) müssen zweimal jährlich, und zwar spätestens zum 1. April und zum 1. Oktober, eine Liste der Teilnehmer/innen ihrer Kurse / Mannschaften bei der Geschäftsstelle einreichen.
Mitgliedschaft im Verein
Alle, die im TSV Bardowick Sport treiben, müssen im Verein angemeldet sein. Sonderregelung: Nichtmitglieder mit 10er-Karten der Abteilung Gesundheit & Fitness.
Übungsleiter-Vergütungen (pro Übungsstunde)
ÜL ohne Lizenz 6,00 €
ÜL mit C-Lizenz 10,00 €
ÜL mit B-Lizenz sowie examinierte SportlehrerInnen 15,00 €.
Mit Gruppen ab einer Größe von 12 Teilnehmern können zwei ÜL arbeiten. In diesem Fall wird der/die erste ÜL nach Qualifikation bezahlt, für den/die zweite/n ÜL steht das Entgelt für ÜL ohne Lizenz zur Verfügung.
Übungsleiter-Abrechnungen
Es können die geleisteten Übungsstunden abgerechnet werden, nicht jedoch die Begleitung der Wettkämpfe / Spiele. Auch Vor- und Nachbereitungszeiten können nicht abgerechnet werden. ÜL reichen mindestens zum Ende eines jeden Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September, 23. Dezember) ihre Abrechnung auf dem Formular „Nachweis der Übungsleiterstunden“ bei der Geschäftsstelle ein. Die Abrechnungen können auch monatlich erfolgen. Das Formular kann ebenfalls von der Internet-Seite des TSV Bardowick heruntergeladen werden. Besonders wichtig ist das rechtzeitige Einreichen der Abrechnung des 4. Quartals wegen der Jahresabschluss-Arbeiten unserer Buchhaltung. Abrechnungen, die nach dem 23.12. eines Jahres eingereicht werden, werden nicht mehr erstattet.
Lizenz-Nachweis
Die ÜL sind verpflichtet, selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie ihre Lizenzen rechtzeitig erneuern lassen und in der Geschäftsstelle einen geeigneten Nachweis dafür (Fotokopie) vorlegen. Der späteste Termin dafür ist der 23.12. des Jahres, in dem die Lizenzverlängerung fällig wurde. Erlischt eine Lizenz, wird das ÜL Entgelt angepasst
Spenden
Sämtliche Spenden aller Abteilungen müssen über das laufende Konto des TSV Bardowick abgewickelt werden ( IBAN DE41240501100005005145). Nur unter dieser Voraussetzung ist die Ausstellung von Spendenbescheinigungen möglich. Selbstverständlich können die Abteilungen über das gespendete Geld gegen Rechnung auch wieder verfügen.
Abteilungseigene Konten
oder Kassen sind nicht gestattet.
Start und Meldegelder
Start und Meldegelder für vereinsinterne Veranstaltungen werden nicht erstattet.
Verhalten bei Unfällen
Falls es während des Trainings oder eines Wettkampfs zu einem Unfall oder einer Verletzung kommt, muss dies unverzüglich unserer Versicherung gemeldet werden (Haftung im Falle eines bleibenden Folgeschadens). Die betroffenen SportlerInnen oder ihre Eltern wenden sich dazu bitte an die Geschäftsstelle. Es ist Pflicht der ÜbungsleiterInnen, die Betroffenen auf dieses Vorgehen hinzuweisen.
Übungsleiterabrechnung
Hier können Dokumente für die Übungsleiterabrechnung heruntergeladen werden.
Abrechnung für Übungsleiter (mit Excel auf eigenem Rechner ausfüllbar; Online-Unterstützung)
Abrechnung für Übungsleiter (zum Lesen / Ausdrucken des Dokuments mit Adobe Acrobat Reader)
Fahrtkosten-Erstattung
Anträge auf Fahrtkosten-Erstattung können mit den Übungsleiter-Abrechnungen, spätestens bis zum 23.12. jedes Jahres eingereicht werden.
Folgende Beträge werden erstattet:
- Kinder/Jugendliche 0,15 €/km;
- Erwachsene 0,10 €/km. Erwachsene übernehmen die Kosten für die ersten 100 km selbst.
- Erstattungsfähig sind nur Fahrten zu Punktspielen und zu Meisterschaften.
Maximal können abgerechnet werden:
- 2 PKWs bei 5er Mannschaften
- 3 PKWs bei 7er Mannschaften
- 4 PKWs bei 11er Mannschaften
Über die folgenden Schaltflächen können die passenden Dokumente heruntergeladen werden.
Fahrtkostenabrechnung für Übungsleiter (mit Excel auf eigenem Rechner ausfüllbar; Online-Unterstützung)
Fahrtkostenabrechnung für Übungsleiter (zum Lesen / Ausdrucken des Dokuments mit Adobe Acrobat Reader)
Übungsleiterblatt (Selbstauskunft TSV Bardowick)
Hallennutzung und Abstimmung der Trainingszeiten
Unsere Sporthallen bilden die zentrale Grundlage für den reibungslosen Trainings- und Spielbetrieb in unserem Verein. Bei der Ausübung unserer Sportangebote in den Hallen sind wir Mieter und Gäste und sollten uns dementsprechend verhalten. Die Hallen gehören nicht dem TSV Bardowick. Der Vorstand steht in regelmäßigem Austausch mit dem Hausmeister der Hallen.
Um eine weiterhin gute und faire Organisation der Nutzung für alle Beteiligten zu gewährleisten, sind alle Hallen-Übungsleiter angehalten, die nachfolgend aufgeführten Handlungsanweisungen zu beachten.
- Die in den Hallen ausliegenden Hallenbücher müssen bei jeder Hallennutzung vollständig und sorgfältig ausgefüllt werden. Dies ist eine wichtige Grundlage für die Planung, die Nachvollziehbarkeit und die Abstimmung mit dem Vermieter und anderen externen Dienstleistern.
- Die vereinbarten Hallennutzungszeiten sind verbindlich einzuhalten.
Insbesondere während der Ferienzeiten ist eine Hallennutzung ausschließlich nach vorheriger Anmeldung der geplanten Trainingszeiten bei Malte Seemann zulässig. Weitere Hinweise hierzu siehe gesonderter Punkt. - Kommt es zu Änderungen der Trainingszeiten – vor allem, wenn diese kurzfristig am Tagesende erfolgen –, ist die Reinigungsfirma rechtzeitig zu informieren, damit deren Einsatzzeiten angepasst und optimiert werden können.
Diese Maßnahmen dienen sowohl der besseren Organisation als auch einem respektvollen Umgang mit unseren gemeinsamen Ressourcen und den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Hallennutzung in den Ferien
Grundsätzlich sind alle Hallen in den Ferien geschlossen.
In Ausnahmefällen kann jedoch Training in der Halle angeboten werden, sofern dies offiziell beim TSV Bardowick angemeldet wurde. Wenn ihr eine Trainingszeit in den Ferien nutzen möchtet, erfolgt die Koordination über Malte Seemann per E-Mail an malte.seemann@tsv-bardowick.de
Dabei sind folgende Angaben zu machen:
– Datum und Uhrzeit der geplanten Nutzung,
– Sportart und Team.
Dies ist erforderlich, da der TSV Bardowick eine genaue Liste darüber führen muss, welche Gruppe wann die Halle nutzt.
Beachtet dabei bitte, dass in den Ferien keine Reinigung stattfindet. Das heißt, es ist noch einmal umso mehr darauf zu achten:
– alle Türen und Fenster zu schließen,
– alle Lichter (auch in den Gängen und auf den Toiletten usw.) auszuschalten,
– unbedingt alles sauber zu halten. Auch die Mülleimer müssen geleert werden.
Außerdem ist darauf zu achten, dass die Hallen bis 22:00 Uhr verlassen werden müssen. Wenn bis 22:15 Uhr geduscht wird, ist das in Ordnung. Danach muss die Halle aber spätestens verlassen werden. Bitte keine Nachbesprechungen mit Getränken auf der Tribüne durchführen. Bitte zu dieser Zeit auch keine ähnlichen Dinge mehr tun. Der Hintergrund ist, dass die Reinigungskräfte erst mit ihrer Arbeit beginnen, wenn sich niemand mehr in der Halle aufhält. Diese Maßnahmen dienen sowohl einer besseren Organisation als auch einem respektvollen Umgang mit unseren gemeinsamen Ressourcen und den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Jürgen Preuß