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Corona-Verordnung ab 10.05.2021

TSVBardowick Corona Verordnung ab 10.05.2021 800x600Die Niedersächsische Staatskanzlei hat eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab dem 10.05.2021 gültig ist. Wer Details nachlesen möchte, kann dies über den folgenden Link machen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/anderungen-in-der-niedersachsischen-corona-verordnung-zur-umsetzung-der-ersten-vorsichtigen-lockerungsschritte-200236.html

Damit werden die am letzten Dienstag angekündigten ersten vorsichtigen Lockerungsschritte umgesetzt. Kindern und Jugendlichen sollen wieder mehr Schulbesuch, mehr Sport und mehr Freizeitaktivitäten ermöglicht werden.

Die jetzt anstehenden Lockerungen basieren auf den folgenden drei elementaren Grundsätzen: 

  • Draußen ist sicherer als drinnen!
  • Risikominimierung durch deutliche Ausweitung der Testpflichten!
  • Für alle gilt auch weiterhin Abstand halten und Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung!

Die für den TSV Bardowick und generell allen Vereinen wichtigste Passage der Verordnung ist unter Punkt 3 veröffentlicht. Dort heißt es:

  • Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen mit getesteten, geimpften oder genesenen Betreuungspersonen wieder Kontaktsport treiben – auch Mannschaftssport!
  • Getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Unterrichtende und volljährige Teilnehmende müssen getestet sein, die Gruppen dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen.


Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zu den seit dem 06.03.2021 geltenden Regelungen sind demnach, dass Teamsport für Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre (vorher bis 14 Jahre) möglich ist. Außerdem ist Sport unter den genannten Bedingungen für Erwachsene (mit aktuellem Testnachweis, Impfbescheinigung, Genesen-Nachweis eines Arztes) wieder möglich.

Allerdings kommt jetzt erschwerend hinzu, dass es ab dem 10.05.2021 eine Testpflicht für alle Trainer / Übungsleiter gibt. Ebenso müssen alle aktiv am Sportbetrieb teilnehmenden Mitglieder ab einem Alter von 18 Jahren einen Testnachweis haben. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Wir vom Vorstand haben gestern und heute nochmal einige Konkretisierungen zusammengetragen und neue Prozesse festgelegt. Wir standen unter anderem im Austausch mit dem Lüneburger Gesundheitsamt. Um es unseren Übungsleitern leichter zu machen das Sportangebot durchzuführen und einen Testnachweis zu erhalten, gibt es folgende im Verein zulässige Verfahren.

  1. Durchführung eines kostenlosen Tests bei einer öffentlichen Teststation. Wo es Teststationen in der Nähe gibt, kann man hier nachschauen: https://www.bardowick.de/desktopdefault.aspx/tabid-2148/4201_read-85564
  2. Durchführung eines kostenlosen Tests beim eigenen Arbeitgeber.
  3. Durchführung eines Selbsttests vor dem Trainingsbetrieb auf dem Sportgelände mit 4-Augen-Bestätigung. Beispielsweise können sich zwei Trainer gegenseitig das Testergebnis bestätigen. Die Dokumentation muss dann über dieses Formular erfolgen. Ein ausgefülltes Muster kann man hier ansehen. Nach einem Download kann das Dokument auch online ausgefüllt werden.Ausgedruckte Blanko-Formulare liegen bei unserem Platzwart Thomas Schwarzwald bereit. Dieser steht auch für das 4-Augen-Prinzip zur Verfügung, wenn kein zweiter Trainer vor Ort ist.

Wir bitten jeden Übungsleiter, vor jedem Training auf einem dieser Wege einen Testnachweis zu erstellen. Der Testnachweis soll dann nach Möglichkeit mit einem Handy abfotografiert werden und an die Geschäftsstelle geleitet werden (z.B. per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Jeder Übungsleiter wird gebeten, jedes Testdokument für mindestens 14 Tage privat aufzubewahren. Die der Geschäftsstelle zugeleiteten Nachweise werden von uns nach 14 Tagen gelöscht. Jeder Testnachweis kann innerhalb von 24 Stunden beliebig oft verwendet werden.

Für Sportangebote mit Mitgliedern die älter als 17 Jahre alt sind, muss sich der Trainer / Übungsleiter von jedem Teilnehmer vor dem Beginn die Teilnahmeberechtigung zeigen lassen. Eine Teilnahmeberechtigung kann entweder ein Testnachweis (siehe oben), eine Impfbescheinigung oder ein Genesen-Nachweis eines Arztes sein.

Wir freuen uns, dass es weitere Schritte in Richtung Normalität gibt, sehen aber auch die zusätzliche Last für unsere Trainer und Übungsleiter mit dem Test-Nachweis und ggf. Teilnahmeberechtigungs-Kontrolle. Wir appellieren an unsere Trainer / Übungsleiter, diesen Zusatzaufwand zu leisten - zum Wohle unserer Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Vereinsmitglieder.

Euer Vorstand des TSV Bardowick