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TSV Bardowick-Regelungen

Regelungen zum allgemeinen Übungsbetrieb

 TSVBardowick Regelungen 800x600

  1. Teilnehmerlisten:
    Alle ÜbungsleiterInnen (ÜL) müssen zweimal jährlich, und zwar spätestens zum 1. April und zum 1. Oktober, eine Liste der Teilnehmer/innen ihrer Kurse / Mannschaften bei der Geschäftsstelle einreichen.
  2. Beiträge
    Alle, die im TSV Bardowick Sport treiben, müssen im Verein angemeldet sein. Eintrittsformulare und das Formular für die gleichzeitig abzugebende Beitrags-Einzugsermächtigung können von der Internet-Seite des TSV Bardowick (www.tsv-bardowick.de) herunter geladen werden. Sonderregelung: Nichtmitglieder mit 10ner-Karten Inhaber Abteilung Fitness.
  3. Übungsleiter-Vergütungen (pro Übungsstunde)
    ÜL ohne Lizenz                                                                  6,00 €
    ÜL mit C-Lizenz                                                               10,00 €
    ÜL mit B-Lizenz sowie examinierte SportlehrerInnen     15,00 €.

    Mit Gruppen ab einer Größe von 12 Teilnehmern können zwei ÜL arbeiten. In diesem Fall wird der/die erste ÜL nach Qualifikation bezahlt, für den/die zweite/n ÜL steht das Entgelt für ÜL ohne Lizenz zur Verfügung.
  4. Übungsleiter-Abrechnungen
    Es können die geleisteten Übungsstunden abgerechnet werden, nicht jedoch die Begleitung der Wettkämpfe / Spiele. Auch Vor- und Nachbereitungszeiten können nicht abgerechnet werden. ÜL reichen mindestens zum Ende eines jeden Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September, 23. Dezember) ihre Abrechnung auf dem Formular „Nachweis der Übungsleiterstunden“ bei der Geschäftsstelle ein. Die Abrechnungen können auch monatlich erfolgen. Das Formular kann ebenfalls von der Internet-Seite des TSV Bardowick heruntergeladen werden. Besonders wichtig ist das rechtzeitige Einreichen der Abrechnung des 4. Quartals wegen der Jahresabschluss-Arbeiten unserer Buchhaltung. Abrechnungen, die nach dem 23.12. eines Jahres eingereicht werden, werden nicht mehr erstattet.
  5. Lizenz-Nachweis
    Die ÜL sind verpflichtet, selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie ihre Lizenzen rechtzeitig erneuern lassen und in der Geschäftsstelle einen geeigneten Nachweis dafür (Fotokopie) vorlegen. Der späteste Termin dafür ist der 23.12. des Jahres, in dem die Lizenzverlängerung fällig wurde. Erlischt eine Lizenz, wird das ÜL Entgelt angepasst
  6. Fahrtkosten-Erstattung
    Anträge auf Fahrtkosten-Erstattung können mit den Übungsleiter-Abrechnungen, spätestens bis zum 23.12. jedes Jahres eingereicht werden (Formulare sind ebenfalls von der Homepage abrufbar).
    Folgende Beträge werden erstattet: Kinder/Jugendliche 0,15 €/km; Erwachsene 0,10 €/km. Erwachsene übernehmen die Kosten für die ersten 100 km selbst. Erstattungsfähig sind nur Fahrten zu Punktspielen und zu Meisterschaften. Maximal können abgerechnet werden:
    2 PKWs bei 5er Mannschaften, 3 PKWs bei 7er Mannschaften und 4 PKWs bei 11er Mannschaften.
  7. Spenden
    Sämtliche Spenden, Auftrittsgelder und sonstige Einnahmen aller Abteilungen müssen auf das Konto des TSV Bardowick eingezahlt werden (Überweisung auf das Vereinskonto mit der IBAN DE41240501100005005145). Nur unter dieser Voraussetzung ist die Ausstellung von Spendenbescheinigungen möglich. Selbstverständlich können die Abteilungen über das selbst eingenommene Geld gegen Rechnung auch wieder verfügen.
  8. Abteilungseigene Konten oder Kassen sind nicht gestattet.
  9. Start und Meldegelder
    Start und Meldegelder für vereinsinterne Veranstaltungen werden nicht erstattet.
  10. Verhalten bei Unfällen
    Falls es während des Trainings oder eines Wettkampfs zu einem Unfall oder einer Verletzung kommt, muss dies unverzüglich unserer Versicherung gemeldet werden (Haftung im Falle eines bleibenden Folgeschadens). Die betroffenen SportlerInnen oder ihre Eltern wenden sich dazu bitte an die Geschäftsstelle. Es ist Pflicht der ÜbungsleiterInnen, die Betroffenen auf dieses Vorgehen hin zu weisen.