Das Robert-Koch-Institut hat seit dem 23.07.2021 bis zum 25.07.2021, also drei Tage in Folge, für den Landkreis Lüneburg einen Inzidenzwert von über 35 ermittelt. Daraufhin hat der Landkreis Lüneburg in einer neuen Allgemeinverfügung folgendes angeordnet. Ab dem 27.07.2021 einschließlich gelten für das Gebiet des Landkreises Lüneburg die Schutzmaßnahmen, die nach der Nds. Corona-VO für Inzidenzwerte zwischen 35 und 50 gelten. Das Schaubild gibt einen kompakten Überblick.
Die neue Allgemeinverfügung hat leider auch wieder Auswirkungen für den Sportbetrieb beim TSV Bardowick. Es gilt dann wieder eine Testpflicht für Mitglieder ab 18 Jahren. In geschlossenen Räumen (Hallen, Sportraum) immer und im Freien beim Kontaktsport (z.B. Fußball, Faustball, Handball). Diese Regelung gilt auch für vollständig Geimpfte und Genesene, da wir im Verein bereits ein Mitglied hatten, der trotz vollständiger Impfung erkrankt ist und andere Mitglieder auf der Sportanlage gefährdet hat. Alle Duschen und Umkleideräume bleiben geschlossen. Eine Testpflicht besteht nicht für kontaktlosen Sport im Freien (z.B. Rehasport, smoveyWALKING, LNB).
Für die Testdurchführung gelten die gleichen Regeln wie im Mai 2021. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.Um es unseren Übungsleitern leichter zu machen das Sportangebot durchzuführen und einen Testnachweis zu erhalten, gibt es folgende im Verein zulässige Verfahren.
- Durchführung eines kostenlosen Tests bei einer öffentlichen Teststation. Wo es Teststationen in der Nähe gibt, kann man hier nachschauen: https://www.bardowick.de/desktopdefault.aspx/tabid-2148/4201_read-85564
- Durchführung eines kostenlosen Tests beim eigenen Arbeitgeber.
- Durchführung eines Selbsttests vor dem Trainingsbetrieb auf dem Sportgelände mit 4-Augen-Bestätigung. Beispielsweise können sich zwei Trainer gegenseitig das Testergebnis bestätigen. Die Dokumentation muss dann über dieses Formular erfolgen. Ein ausgefülltes Muster kann man hier ansehen. Nach einem Download kann das Dokument auch online ausgefüllt werden.Ausgedruckte Blanko-Formulare liegen bei unserem Platzwart Thomas Schwarzwald bereit. Dieser steht auch für das 4-Augen-Prinzip zur Verfügung, wenn kein zweiter Trainer vor Ort ist.
Wir bitten jeden Übungsleiter, vor jedem Training auf einem dieser Wege einen Testnachweis zu erstellen. Der Testnachweis soll dann nach Möglichkeit mit einem Handy abfotografiert werden und an die Geschäftsstelle geleitet werden (z.B. per Mail an
Für Sportangebote mit Mitgliedern die älter als 17 Jahre alt sind, muss sich der Trainer / Übungsleiter von jedem Teilnehmer vor dem Beginn die Testbescheinigung zeigen lassen.
Bitte informiert eure Übungsleiter/innen und Teilnehmer.