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Neue Corona-Verordnung - gültig ab 24.11.2021

TSVBardowick RKILeider hat sich die Coronalage weiter zugespitzt. Die niedersächsische Landesregierung hat heute eine neue Corona erlassen. Darin heißt es in §3 Absatz 5: mit Wirkung vom 24. November 2021 wird die Warnstufe 1 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt. Gleichzeitig hat man die die Regelungen für die Warnstufen 1, 2 und 3 aktualisiert und verschärft.

Diese Aktualisierungen haben leider Auswirkungen auf den Sportbetrieb des TSV Bardowick.

Indoor

Ab dem 24.11.2021 gelten für „drinnen“ die 2G-Regelungen. Das heißt, dass alle unsere Indoor-Sportarten nur mit 2G-Teilnehmern stattfinden dürfen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Regelungen nicht. Für diese Gruppen müssen nur die Übungsleiter einen 2G-Nachweis liefern.

Die Übungsleiter, die „dem Verein“ noch keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt haben, dürfen solange keinen Sportbetrieb leiten, bis sie den Nachweis erbracht haben. Zur Erinnerung kommen hier nochmal die Möglichkeiten, wie der Nachweis erbracht werden kann.

1. Übungsleiter kommt zu den Öffnungszeiten in die Geschäftsstelle und zeigt Ute den Nachweis.

2. Übungsleiter zeigt einem Mitglied des Vorstands den Nachweis.

3. Übungsleiter scannt den Nachweis ein und sendet ihn an die Vereinsadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . Die Mail incl. Anhang würden wir nach der Sichtung dann gleich löschen.

Beim Sportbetrieb übernimmt dann der Übungsleiter die Kontrolle, dass alle Teilnehmer einen 2G-Nachweis haben. Eine Sichtkontrolle ist dabei ausreichend.

Outdoor

Ab dem 24.11.2021 gelten für „draußen“ die 3G-Regelungen. Das heißt, dass alle unsere Outdoor-Sportarten nur mit 3G-Teilnehmern stattfinden dürfen. Für Outdoorsportler gilt für die Nutzung der Umkleidekabinen und Duschen die 2G-Regelung. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Regelungen nicht. Für diese Gruppen müssen nur die Übungsleiter einen 3G-Nachweis liefern.

Ist ein „Draußen-Sportler“ der älter als 18 Jahre alt ist nicht geimpft und nicht genesen, muss er einen Testnachweis haben, der nicht älter ist als 24 Stunden. Ein Test bei einer Teststation oder ein normaler Selbsttest mit Bestätigung einer anderen Person ist hier ausreichend. Diese Regelung kennen wir ja noch aus dem Frühjahr.

Allgemeine Hinweise

Für Übungsleiter und erwachsene TSV-Mitglieder, die die Nachweise nicht leisten, muss der Sportbetrieb leider entfallen.