Auf der Mitgliederversammlung des TSV Bardowick am 23.06.2023 wurde beschlossen, von jedem Mitglied einen Investitionseuro je Monat zu erheben. Damit reagiert der Verein auf eine neue Vorgabe des Flecken Bardowick.
Der Rat des Flecken Bardowick hat auf dem Buernreeken 2023 eine neue „Richtlinie über die Förderung der Vereine, Verbände und Organisationen im Flecken Bardowick“ verabschiedet, die die Investitions-Zuschüsse von Vereinen reglementiert. Das hat erhebliche Auswirkungen für unseren Verein. Nachfolgend ein Wortlaut aus der Richtlinie. "Die Förderhöhe ist auf ein Drittel der Maßnahmenkosten nach Abzug der durch Dritte gewährten Zuschüsse, max. 30.000,00 € pro Maßnahme, begrenzt. Insbesondere nicht förderfähig sind Maßnahmen an Gaststätten sowie sonstigen Einrichtungen, die nicht unmittelbar zum Betrieb notwendig sind (z.B. Zugangsstraßen, Parkplätze). "
Dies bedeutet, dass der TSV Bardowick bei zukünftigen Investitionsvorhaben nur noch mit deutlich reduzierten Zuschüssen des Flecken Bardowick rechnen kann. Die folgende Grafik einer beispielhaften Investition von 100.000 € macht dies deutlich. Der Verein kann auf dieser Basis keine Investitionen mehr tätigen, da die finanziellen Mittel, in diesem Beispiel 17.000 € fehlen.
Ohne Erhaltungsinvestitionen wird das Vermögen des Vereins, sprich die Sportanlage und die Gebäude, aber nach und nach verfallen. Ohne diese Investitionen, die der Erhaltung der Leistungsfähigkeit unseres Vereins dienen, wird es nach und nach unattraktiver, beim TSV Bardowick Sport zu treiben und irgendwann ist die Existenz des Vereins bedroht. Größere Investitionen, die sich bereits jetzt abzeichnen, sind beispielsweise die Erneuerung der Heizungsanlage, die sanitären Anlagen müssen renoviert werden, der Parkplatz muss befestigt werden und auf den Sportplätzen gibt es auch viele Dinge, die gemacht werden müssten.
Aus diesem Grund werden wir ab dem 01.10.2023 von jedem Mitglied ab 4 Jahren zusammen mit dem Vereinsbeitrag einen monatlichen Investitionseuro erheben. Für Monatszahler beträgt dieser 1 €, für Quartalszahler 3 €, für Halbjahreszahler 6 € und für Jahreszahler 12 €. Von Familien- und Ehegattenbeitragszahlern erheben wir 2 € pro Monat.