Hier findet man den jeweils aktuellen Stand zu den Corona-Regelungen mit Auswirkungen auf den Sportbetrieb des TSV Bardowick.
Aktuelle Sportordnung des TSV Bardowick auf Grundlage der geltenden Coronaverordnung des Landes Niedersachsen in Verbindung mit Anordnungen des Landkreises Lüneburg Stand: 07. April 2022 |
Das Land Niedersachsen hat neue Bestimmungen zum Umgang mit dem Coronavirus veröffentlicht, die am 03.04.2022 in Kraft getreten sind. Mit der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung entfallen viele Einschränkungen. So gibt es keine generelle Maskenpflicht in Innenräumen mehr - Zugangsbeschränkungen (bisher 3G-Regelung) zu Sportstätten sind ebenso aufgehoben, wie die Beschränkung der Zuschauerzahl (drinnen und draußen).
Der TSV Bardowick empfiehlt angesichts der hohen Fallzahlen aber weiterhin, eigenverantwortlich eine FFP2-Maske in geschlossenen Räumen zu tragen, möglichst einen Abstand einzuhalten und die Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Wo immer es geht appellieren wir an eine Selbstdisziplin um die AHAL-Regeln weiterhin einzuhalten.
Hier nochmal die Erläuterungen zu AHAL:
A = Abstand halten
H = Hygienemaßnahmen (regelmäßig Hände waschen, Nieß-Etikette, etc.)
A = Atemschutzmaske tragen (über Mund und Nase)
L = Lüften (regelmäßig auf Stoß lüften)
Mögliche Einschränkungen durch Allgemeinverfügungen des Landkreises
Der Landkreis stellt unter bestimmten Bedingungen durch eine öffentlich bekannt gemachte Allgemeinverfügung Corona-Einschränkungen auf. Diese werden durch den TSV Vorstand hinsichtlich Auswirkungen auf den Sportbetrieb geprüft und uneingeschränkt umgesetzt.
TSV Bardowick – Der Vorstand
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