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Aktuelle Informationen

Vor dem Hintergrund der wieder steigenden Corona-Zahlen auch in unserer Region, erlässt der TSV Bardowick eine eigene Ergänzung zu den Corona-Bestimmungen der Niedersächsischen Landesregierung.

Ab sofort dürfen Auslandsurlaub-Rückkehrer erst eine Woche nach der Rückkehr wieder an den Sportangeboten des TSV Bardowick teilnehmen. Der Zeitraum kann nur bei Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses verkürzt werden.

Der TSV Bardowick hat ab dem 01.10.2020 ein neues Grundstück gepachtet, das für den Jugendfußball genutzt werden soll. Die Gelegenheit hat sich relativ überraschend ergeben und es ging letztlich dann alles ganz schnell. Allerdings liegt ein erster Versuch für die Pacht des Grundstücks bereits 10 Jahre zurück.

Die Erweiterung ist auf Initiative und Wirken von Dominik Behr zustande gekommen. Er hat die Türen bei den Eigentümern für den TSV Bardowick geöffnet. Jürgen Preuß hat den Pachtvertrag finalisiert und ihn gemeinsam mit dem 2. Vorsitzenden Heinz Bußkamp unterschrieben. Dominik Behr konnte jetzt sogar bei den Schützen (vorherige Pächter) erreichen, dass wir das Grundstück ab sofort nutzen können.

Jürgen Preuß hatte am 31.07.2020 um 18:30 Uhr ein erstes Treffen vor Ort organisiert. Neben den Jugendfußballtrainern Dominik Behr, Olaf Elsner, Thomas Westerhoff und Nils Meißner waren auch Maren und Thomas Koschmieder (Fa. HELTONI), sowie die Platzwarte Thomas Schwarzwald und Jörg Gornig, Markus Vick (Herrenfußball) sowie Malte Seemann vom Vorstand anwesend.

Bei dem Treffen wurden einige Rahmenbedingungen und die nächsten Schritte abgestimmt. Folgende Punkte wurden verabschiedet:

  • Das gesamte Grundstück soll von der jetzigen „Wiesen-Form“ in eine Fußball-Rasenfläche umgestaltet werden.
  • Auf dem Gelände soll ein 7er-Feld und ein 9er-Feld entstehen.
  • Das Grundstück soll am St. Dionyser Weg eingezäunt werden, damit von dort aus keine Fahrzeuge auf das Grundstück fahren können und der Zugang durch Nicht-Berechtigte unterbunden wird.
  • Für den Zugang soll vom TSV-Parkplatz aus links neben den Garagen eine ausreichend breite Zufahrt erstellt werden. Die Sportler und das Rasenpflege-Team sollen nur über diesen Zugang auf das Gelände kommen.
  • Thomas Koschmieder wird das Grundstück 70 cm tief umpflügen, eine ebene Fläche daraus machen und anschließend mit strapazierfähiger Sportrasensaat einsäen.
  • Für die Rasensaat suchen wir noch Sponsoren.

Der TSV Bardowick ist glücklich über diese Erweiterung. Wir versprechen uns davon einen weiteren Zulauf bei unseren Jugendfußallern und damit tragen wir weiterhin dazu bei, Kinder und Jugendliche „von der Straße zu holen“.

Das Land Niedersachsen hat seine Coronaverordnung aktualisiert. Ab dem 01.08.2020 ist die Regelung, nach der nur 30 Personen in einer Gruppe Sport treiben durften, auf 50 Personen angehoben.

Zuletzt mussten sich die Mannschaften darauf einigen welches Team drei und welches Team vier Einwechselspieler auf der Bank bereithält. Dieser Umweg ist ab sofort unnötig. Am 01.08.2020 trat eine neue Coronaverordnung in Kraft. Diese besagt, dass die Sportausübung in Gruppen bis 50 Personen zulässig ist.

Der NFV hat sich zur neuen Regelung noch nicht geäußert. In der letzten Mitteilung an die Vereine wurde noch auf die 30-Personen-Regelung hingewiesen. Einzelne Bezirke (Weser-Ems, Emsland, Grafschaft Bentheim) haben die Nachricht aber bereits auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Hier der Link zur Veröffentlichung der Niedersächsischen Landesregierung.

Für uns Vereine wird es immer schwieriger, bei all den Corona-Verordnungen und -Lockerungen den Überblick zu behalten. Vor dem Beginn der Sommerpause wurden vom Niedersächsischen Innenministerium am 10.07.2020 weitere Lockerungen mitgeteilt. Die ab Montag, 13. Juli 2020 geltende und bis zum 31. August gültige neue Corona-Verordnung sieht u.a. vor, dass im Mannschaftssport wieder zu Wettkämpfen gegeneinander angetreten werden darf. Bisher erreichten uns hierzu aber nur über den Niedersächsischen Fußballverband (NFV) weitere Konkretisierungen.

Aber selbst das Land Niedersachsen, wie auch der NFV können nicht alle Fragen zu 100% beantworten. Somit müssen wir Vereine auf Basis der uns vorliegenden Informationen und Verordnungen weitere Konkretisierungen für unsere eigene Sportanlage und den Fußballsport erarbeiten. Hierüber hat der 1. Vorsitzende Jürgen Preuß bereits alle Abteilungsleiter des Vereins und alle Übungsleiter der Fußballabteilung per Mail informiert. Nachfolgend sind diese Vereinsregeln nochmal dargestellt.

Konkret heißt es unter Berücksichtigung der im Anhang übermittelten neuen Regeln demnach für die Handhabungen beim TSV Bardowick folgendes:

  • Die Kabinen und der Duschraum im Keller können wegen den Abstandsregelungen nicht vom gesamten Team gemeinsam genutzt werden. Daher bleiben sie für den Trainingsbetrieb weiterhin geschlossen. Für Notfälle, z.B. Versorgung von verletzten Spielern oder Unwohlsein von Spielern können maximal 4 Personen gleichzeitig in die Kabinen. Dabei sind bitte Masken zu tragen.
  • Die Kabinen können für Trainer / Spielergespräche von ebenfalls max. 4 Personen genutzt werden. Bitte vorher und nachher wegen der Aerosol-Thematik gut lüften.
  • Für die Austragung von Testspielen in Bardowick gilt die Regel, dass an einem Tag maximal ein Testspiel ausgetragen werden darf. Nach Abstimmung mit Thomas Schwarzwald lassen wir es zu, dass für ein Spiel alle Kabinen im Keller für die Bardowicker Teams genutzt werden können. Ihr könnt die maximal 15 einsetzbaren Spieler zum Umziehen also auf alle 4 Kabinen verteilen. Je Kabine können sich dann 4 Spieler umziehen. Falls geduscht wird, dürfen auch nur 4 Spieler gleichzeitig im Duschraum sein.
  • Besprechungen bitte alle draußen unter freiem Himmel abhalten, nicht in den Kabinen.
  • Das Gast-Team kann alle Kabinen und Duschen im Anbau nutzen. Dort sind bekanntlich 4 Kabinen und 2 Duschräume. Auch dort dürfen sich je Kabine maximal 4 Spieler umziehen.
  • Der Schiedsrichter nutzt eine Schiri-Kabine im Anbau.
  • Unser Appell geht aber auch dahin, dass möglichst viele Spieler auch wie beim Training ohne zu duschen nach Hause fahren. Wir müssen nach jeder Nutzung alle Räume desinfizieren.
  • Testspiele der Teams sollen nur zu 50 % in Bardowick stattfinden. Beispiel: plant ein Team 6 Testspiele, sollten maximal 3 davon in Bardowick und 3 auswärts stattfinden.
  • Für die Spiele gilt, dass maximal 29 Spieler plus 1 Schiedsrichter zum Spiel gehören. Die Trainer müssen sich einigen, welches Team 15 Spieler im Kader hat und welches nur 14. Trainer und Betreuer dürfen zusätzlich im Innenraum (an der Seitenlinie) sein, müssen aber 1,50 m Abstand wahren.
  • Schiedsrichter-Assistenten zählen laut NFV-Information nicht zu den aktiv Sport treibenden und fallen daher nicht unter die 30 Personen-Obergrenze.
  • Wir können problemlos 50 Zuschauer zulassen. Alles was darüber hinaus kommt muss dann aber Sitzplätze einnehmen. Zu den Sitzplätzen zählen die Bänke am vorderen Spielfeldrand (maximal 2 Zuschauer pro Bank). Die Stehtraversen auf der Gegengeraden können wir auch zu den Sitzplätzen zählen. Hier werden wir bei Bedarf noch Markierungen anbringen, damit der Abstand von 1,50 m besser eingehalten werden kann. Darüber hinaus wollen wir schauen, dass wir weitere einzelne Stühle und Bänke aufstellen.
  • Wenn mehr als 50 Zuschauer kommen, müssen wir sie erfassen. Dafür kann die zentrale TSV-Anwesenheitsliste verwendet werden. Für die Zuschauererfassung sind die austragenden Teams selbst verantwortlich. Jeder Trainer bestimmt Teammitglieder, die sich um die Erfassung kümmern.
  • Der Verkauf an der Würstchenbude ist erlaubt. Das Personal muss jedoch Masken tragen und die Kunden müssen den Abstand von 1,5 m wahren. Als Hygienekonzept wenden wir hier das des NFV an. Für die weitere Organisation hat sich Markus Vick bereit erklärt.
  • Stadionsprecher Kalle kann auch ohne Probleme aktiv werden.
  • Werden Testspiele vereinbart, sind die Termine mindestens 7 Tage vor der Austragung per Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. anzuzeigen.

Weitere Fragen und Auslegungsbedarf können im Vorfeld gerne über Jürgen Preuß, Markus Vick oder Dennis Bardowicks zur Klärung gebracht werden.

Hier auch noch die letzten offiziellen Ankündigungen des NFV

Lockerung der Corona-Regeln erlaubt ab Montag Wettkampfspiele vom 10. Juli 2020, Nr. 67

Corona-Neuverordnung des Landes Niedersachsen mit Geltung vom 13.07.2020 – Eingeschränkte Wiederaufnahme des Spielbetriebes vom 13.07.2020

Neuverordnung des Landes Niedersachsen: Was sind 30 Teilnehmer beim Freundschaftsspiel? vom 16.07.2020

Das Minispielfeld kann für Vereinsmitglieder nach dem Corona-Lockdown auch wieder zum Sport-Ausüben genutzt werden. Wenn Übungsgruppen des TSV Bardowick das Minispielfeld für ihre Einheiten nutzen möchten, können sie die Online-Reservierung über die Fußball-Homepage des TSV Bardowick nutzen. Hier ist der Link für die Reservierungsseite: http://www.tsv-bardowick-fussball.de/index.php/minispielfeld/reservierung-durchfuehren-neu

Nichtmitglieder außerhalb der TSV Bardowick-Übungsgruppen können das Minispielfeld wegen der Corona-Pandemie jedoch noch nicht wieder nutzen. Wir hatten das in Erwägung gezogen und auch kurz geöffnet. Die Erkenntnis daraus ist aber, dass dabei die vorgegebenen Hygiene-Konzepte und Anwesenheitslisten nicht eingehalten werden und von uns auch nicht kontrolliert werden können. Reservierungen mit den Hinweisen „wir kommen zu dritt und wollen 3 Stunden kicken“ oder 4-stündige Reservierungen mit dem Hinweis „wir kommen mit 5 Leuten“ haben ihr Übriges dazu beigetragen. Von unseren Mitgliedern verlangen wir, dass sie umgezogen zum Sport kommen und unmittelbar nach Übungsende ungeduscht wieder nach Hause fahren. Nicht-Mitgliedern hingegen sollen wir gestatten, dass sie mehrere Stunden auf der Anlage verbringen und zu großen Teilen dort ohne Sport zu treiben verbleiben. Anwesenheitslisten haben wir auch nicht erhalten. Das passt nicht zusammen und ist auch nicht vermittelbar. Dafür können wir auch nicht die Verantwortung übernehmen.

Wir haben uns dazu entschieden, die Fremd-Nutzung einzustellen und wieder auf unbestimmte Zeit auszusetzen.